Beitragsordnung des Vereins Glattparkdogs
mit Sitz in Glattpark, Zürich
Grundsatz
Die Beitragsordnung regelt die finanziellen Leistungen der Mitglieder sowie von Personen ohne Mitgliedschaft.
Die Festsetzung der Beiträge erfolgt durch den Vorstand gemäss Statuten (Art. 12).
Jahresbeiträge Mitglieder
Der Jahresbeitrag für Mitglieder beträgt CHF 1'500 pro Kalenderjahr.
Der Beitrag gilt für bis zu drei registrierte Hunde pro Mitglied, sofern diese im Mitgliederprofil erfasst sind und gemäss offiziellem Amicus-Register auf das jeweilige Mitglied eingetragen sind. Massgebend sind ausschliesslich die Amicus-Daten.
Monatsticket (quartalsweise buchbar)
Personen ohne Mitgliedschaft können ein Monatsticket erwerben.
Das Monatsticket ist ausschliesslich auf Quartalsbasis (drei zusammenhängende Kalendermonate) buchbar, unabhängig vom Eintrittsdatum. Es gelten ausschliesslich folgende Kalenderquartale:
Januar bis März
April bis Juni
Juli bis September
Oktober bis Dezember
Der Preis beträgt CHF 50 pro Monat und entspricht CHF 150 pro Quartal.
Das Monatsticket ist pro registrierten Hund geschuldet, sofern diese im Besitzerprofil erfasst sind und gemäss offiziellem Amicus-Register auf den jeweiligen Besitzer eingetragen sind. Massgebend sind ausschliesslich die Amicus-Daten.
Die Anzahl der verfügbaren Monatstickets ist begrenzt. Es besteht kein Anspruch auf ein Monatsticket; die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit und die Entscheidung darüber liegt beim Vorstand.
Monatstickets können ausschliesslich über das offizielle Portal beantragt werden und nur bei vollständig ausgefülltem, aktuellem und wahrheitsgetreu hinterlegtem Profil.
Der Vorstand ist berechtigt, in unregelmässigen Abständen ein persönliches Treffen sowie eine Überprüfung der Angaben zu verlangen.
Das Monatsticket berechtigt ausschliesslich zur Nutzung der Hundewiese gemäss Nutzungsreglement und verleiht keinerlei Vereinsrechte.
Das Monatsticket verlängert sich nicht automatisch. Eine Verlängerung muss aktiv beantragt und bei Buchungsbestätigung vollständig bezahlt werden.
Eine anteilsmässige Rückerstattung bei vorzeitigem Austritt, Nichtnutzung oder Sperrung erfolgt grundsätzlich nicht.
Sonderregelung Revision April
Im Monat April ist aufgrund von Revisions- und Unterhaltsarbeiten keine Nutzung der Hundewiese möglich.
Für das Quartal April bis Juni 2026 wird das Monatsticket deshalb einmalig um CHF 50 reduziert. Der Quartalspreis für April bis Juni beträgt somit CHF 100 statt CHF 150.
Weitere Sperrzeiten (z.B. witterungsbedingt, behördliche Anordnungen, Veranstaltungen oder ausserordentliche Unterhaltsarbeiten) berechtigen nicht zu einer Reduktion oder Rückerstattung.
Fälligkeit und Zahlungsverzug
Der Jahresbeitrag für Mitglieder wird:
bei Neueintritt sofort fällig.
für Folgejahre jeweils per 31. Dezember des laufenden Jahres für das kommende Kalenderjahr
Das Monatsticket ist jeweils bei Buchungsbestätigung vollständig zu bezahlen.
Zahlungen erfolgen netto ohne Abzüge.
Bei Zahlungsverzug gelten folgende Regelungen:
Verzug tritt nach 3 Tagen ohne Mahnung ein.
Verzugszins: 5 % pro Jahr.
Erste Mahnung: CHF 20.
Zweite Mahnung: CHF 50.
Der Vorstand ist berechtigt, bei ausstehenden Zahlungen den Zugang zur Hundewiese zu sperren bzw. das jeweilige Mitglied vom Verein auszuschliessen.
Gültigkeit und Anpassung
Die vorliegende Beitragsordnung gilt für das Kalenderjahr 2026.
Der Vorstand ist berechtigt, die Beiträge ab dem Kalenderjahr 2027 unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung, Investitionen und betrieblichen Erfordernisse anzupassen.
Allfällige Anpassungen werden den Betroffenen rechtzeitig vor Inkrafttreten kommuniziert.
Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt per 09.03.2026 in Kraft und ersetzt sämtliche bisherige Beitragsregelungen.