Regeln für ein entspanntes Miteinander

Reglement des Vereins Glattparkdogs
mit Sitz in Glattpark, Zürich, Schweiz.

Nutzungsreglement Hundewiese Glattparkdogs: Die nachstehenden Regeln gelten für alle Mitglieder, Nicht-Mitglieder sowie Personen mit Monatstickets und sollen gewährleisten, dass sich Hunde wie Menschen entspannen und alle Hunde den Freilauf auf der eingezäunten Wiese sicher geniessen können. Verstösse gegen diese Regeln können mit Platzverbot oder polizeilicher Anzeige geahndet werden.

Generelles

  • Es gibt im Grundsatz (Ausnahmen vorbehalten) zwei Arten von Benutzern der Hundewiese: Mitglieder des Vereins Glattparkdogs sowie Personen mit Monatstickets, die keine Mitglieder sind und keine damit zusammenhängenden Rechte haben.

  • Die Hundewiese steht ausschliesslich Mitgliedern des Quartierverein Glattparkdogs sowie Personen mit Monatstickets zur Verfügung. Ausnahme: Sondertermine/Veranstaltungen/Sperrzeiten (siehe weiter unten bei Öffnungszeiten) sowie Kurse der Hundeschule, an denen auch angemeldete Nichtmitglieder zugelassen sind.

  • Mitglieder mit gültiger Mitgliedschaft dürfen die Hundewiese Glattparkdogs mit den im jeweiligen Mitgliederprofil registrierten Hunden benutzen sowie maximal zwei Begleitpersonen (ohne Hund) oder maximal vier Personen aus dem gleichen Haushalt mit auf die Hundewiese Glattparkdogs mitnehmen.

  • Personen mit Monatstickets dürfen die Hundeweise mit den registrierten Hunden benutzen sowie maximal einer Begleitperson (ohne Hund) mitnehmen.

  • Aus Sicherheitsgründen ist die Weitergabe des Türcode strikt verboten. Jedes aktive Mitglied und Personen mit Monatstickets erhalten den Türcode über das Mitgliederprofil.

  • Nicht registrierten Hunden ist der Zutritt zur Hundewiese strengstens untersagt.

  • Nicht-Mitglieder (ohne Hund) haben nur in Begleitung eines Mitglieds Zutritt zur Hundewiese.

  • Das unerlaubte Betreten der Hundewiese wird zur polizeilichen Anzeige gebracht.

  • Die Hundewiese ist keine dauerhafte Aufenthaltszone. Auf die anderen Anlagennutzer ist Rücksicht zu nehmen und die Hundewiese ist auf max. 30 Personen gleichzeitig im Regelbetrieb beschränkt.

  • Es gelten die öffentlichen Gesetze sowie das Hundegesetz.

Haftung und Sicherheit

  • Auf der Hundewiese dürfen folgende Gegenstände und Materialen keineswegs aufzufinden sein bzw. weggeworfen werden: Metallkonstruktionen, leitfähiges Material (Metalle wie Silber, Kupfer, Gold und Aluminium), Glasgegenstände, giftige Lebensmittel.

  • Die Benutzung der Hundewiese Glattparkdogs erfolgt auf eigene Gefahr. Hundewiesen Benutzer und Hundebesitzer übernehmen alle Risiken und Verantwortlichkeiten (auch für Kinder) im Zusammenhang mit der Hundewiesennutzung. Nutzende haften bei Unfällen/Schäden an Menschen, Hunden sowie bei Sachbeschädigungen selber. Beschädigungen an den Einrichtungen sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.

  • Der Quartierverein als Mieterin wie auch die Besitzerin der Wiese übernimmt keine Verantwortung für Schäden an Menschen und Hunden und lehnt jede Haftung ab.

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben nur Zutritt in Begleitung einer volljährigen Person.

  • Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung (mit Hunde-Einschluss) ist obligatorisch für alle Mitglieder und Personen mit Monatstickets.

  • Bei Hunden werden die empfohlenen Impfungen erwartet, um Ansteckungen vorzubeugen.

  • Läufige Hündinnen dürfen die Hundewiese nicht besuchen.

Parkplätze

Es sind die Parkplätze direkt neben der Hundewiese zu nutzen. Die Hunde werden zu Fuss und angeleint zur Hundewiese und wieder zurückgeführt.

Sauberkeit

  • Hundekot muss gemäss Hundegesetz Art. 13 sofort aufgenommen und im Robidog ausserhalb der Hundewiese entsorgt werden.

  • Sonstige Abfälle sind im Abfalleimer zu entsorgen. Grundsätzlich gilt: Was man mitbringt, nimmt man wieder mit nach Hause.

  • WC-Anlage des Opfikerpark stehen den Mitgliedern und Besuchern der Hundewiese zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Montag bis Sonntag (ganzjährig). Ausnahme: Sondertermine/Veranstaltungen sowie Sperrzeiten (Revisionsarbeiten, Pflege der Hundewiese, etc.)

Verhalten

  • Wenn bereits Hunde von Mitgliedern und Person mit Monatsticket auf der Wiese sind, bitte vor dem Eintreten auf die Hundewiese Glattparkdogs mit den Haltern kurz Kontakt aufnehmen, damit diese ihre Hunde abrufen oder ggf. kurz anleinen können. So warten hinter dem inneren Tor nicht bereits aufgeregte Hunde und die erste Begegnung kann entspannt und konfliktfrei erfolgen.

  • Freilaufzone: Auf der Hundewiese sollen die Hunde prinzipiell nicht angeleint sein.

  • Aufsichtspflicht: Nutzende sind selbst verantwortlich, dass ihr Hund sich angemessen verhält. Es dürfen nur so viele Hunde von einer Person betreut werden, wie im Mitgliederprofil bzw. im Profil einer Person mit Monatsticket registriert sind.

  • Kämpfe, Mobbing und unausgeglichene Spiele müssen von den jeweiligen Hundehaltenden unterbrochen werden. Dasselbe gilt für Dauerbellen, aus Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft.

  • Raufer und Beisser (Hunde mit aggressivem Verhalten) können bei Fehlverhalten mit Platzverbot belegt werden.

  • Buddeln ist auf dem gesamten Gelände verboten (Stolpergefahr).

  • Mitgebrachtes Hundespielzeug ist nur in sicheren Situationen und unter Aufsicht erlaubt und bei Verlassen der Hundewiese wieder mitzunehmen.

  • Auf dem gesamten Areal Hundewiese Glattparkdogs dürfen sich nicht mehr als 100 Personen gleichzeitig aufhalten.

  • Die Hundewiese wird nicht beaufsichtigt. Die Mitglieder und Personen mit Monatstickets haben sich an die Statuten, Hinweistafeln und das Nutzungsreglements zu halten.

Beitragszahlungen

  • Das Mitglied verpflichtet sich, die in der Beitragsordnung festgelegten Beiträge jährlich gemäss Zahlungsbedingungen vollständig zu entrichten (unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts). Die Personen mit Monatstickets zahlen den monatlichen Beitrag gemäss Beitragsordnung.

  • Das Mitglied geniesset ganzjährigen Zugang zur Hundewiese (Sondertermine und Veranstaltungen sind hiervon ausgenommen und werden gesondert verrechnet).

  • Der Jahresbeitrag wird sofort mit dem Erhalt der Aufnahmebestätigung, fortlaufende Jahresbeiträge für das folgende Jahr stets zum 31. Dezember des laufenden Jahres, rein netto, ohne irgendwelche Abzüge wie Skonto, Spesen und Gebühren, fällig.

  • Der Quartierverein ist berechtigt alle Rechnungen sofort mittels hinterlegter Kreditkarte zu belasten.

  • Das Mitglied kommt innerhalb von 3 Tagen ohne ausdrückliche Mahnung in Verzug. Der Quartierverein ist berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 5 % Jahreszins auf den geschuldeten Betrag zu fordern. Der Quartierverein ist berechtigt, für die 2. Mahnung CHF 20.– und für die 3. Mahnung CHF 50.– Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen.

  • Ohne schriftliche Zustimmung des Quartiervereins ist das Mitglied nicht berechtigt, die Verrechnung mit einer ihm zustehenden Forderung gegenüber dem Quartierverein vorzunehmen.

Glattpark, 09.03.2026


Der Vorstand
Quartierverein Glattparkdogs